Vorstehende Selbstauskunft wurde von mir/uns wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt.
Ich/wir erkläre(n), dass gegen mich/uns in den letzten 5 Jahren keine Zahlungsklagen, Zwangsvollstreckung, keine eidesstattliche Versicherung über meine/unser Vermögen besteht/bestand. Ebenso läuft derzeit kein solches Verfahren. Ein Konkurs-, Vergleichs,- oder Insolvenzverfahren ist nicht beantragt.
Sollte sich nach Abschluss des Mietvertrages herausstellen, dass Angaben von mir/uns unzutreffend oder unvollständig gemacht wurden, verpflichte(n) ich/wir mich/uns schon jetzt, die Wohnung auf Verlangen des Vermieters ohne Einhaltung einer Frist zu räumen. Sollten vorgenannte Tatsachen vor Einzug bekannt werden, kann der Vermieter den Mietvertrag für ungültig erklären.
Durch meine Unterschrift bewillige ich, dass eine Auskunft über mich/uns eingeholt werden kann. Ich/wir möchte(n) die Wohnung, vorbehaltich der Zustimmung des Vermieters anmieten.
Hinweis an den Interessenten
- Auf Wunsch ist dem Vermittler ein gültiges Ausweispapier vorzulegen.
- Nach erfolgter Auswahl des Interessenten für eine Vertragsunterzeichnung ist dem Vermittler ein geeigneter, um nicht relevante Angaben bereinigter Nachweis über die finanziellen Verhältnisse des Interessenten vorzulegen (z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnung, Kontoauszug, Einkommensteuerbescheid).
- Der Vermittler kann vor Vertragsabschluss Bonitätsinformationen zum Interessenten bei Auskunfteien (z.B. SCHUFA, Creditreform) einholen, sofern diese aus öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen stammen, sowie sonstige Daten zu negativem Zahlungsverhalten, sofern es sich um offene Forderungen oberhalb einer Bagatellgrenze von 1.500 EUR handelt. Der Interessent erteilt dem Vermittler hiermit eine entsprechende Vollmacht. Scorewerte werden nur dann berücksichtigt, sofern nur zulässigerweise beauskunftete Daten als Grundlage für die Berechnung dienen.
Hinweispflicht nach Art. 13 EU-DSGVO – Ausfüllen der Mieterselbstauskunft
Angaben zum Verantwortlichen | |
Verantwortlicher gemäß Artikel 4 Abs. 7 EU-DSGVO | Wolfgang Hödl (Ihr Immo-Team Hödl – Ihre Makler im Verbund) Rebengartenstr. 8 72766 Reutlingen |
Vertreter | Wolfgang Hödl Rebengartenstr. 8, 72766 Reutlingen Tel. 07121-420100 Fax 07121 – 420200 whoedl@ihr-immoteam-hoedl.de
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Datenschutzbeauftragter | Aufgrund unserer Größe benötigen wir keinen Datenschutzbeauftragten |
Zweck und Rechtsgrundlage | |
Zweck der Verarbeitung | Daten wie Namen, Wohnort usw. eintragen, um dem Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages eine Sicherheit zu geben, dass man geeignet ist. Vorvertragliches Anbahnungs-verhältnis prüfen. |
Rechtsgrundlage | Einwilligung des Betroffenen |
Datenkategorien, betroffene Personengruppen, Empfänger, Ausland | |
Datenkategorien | Name des Betroffenen, persönliche Daten wie in der Selbstauskunft angegeben. |
Betroffene Personengruppen | Interessenten, Mieter, Kunden |
Empfänger | Vermieter, Anbieter, Vermittler, Auskunfteien |
Ausland | Es findet keine Speicherung der Daten im Ausland statt. |
Zusätzliche Informationen | |
Dauer der Speicherung | Die Speicherung erlischt mit dem Widerruf der jeweiligen Einwilligung. |
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit | Sie haben jederzeit das Recht Ihre Betroffenen-Rechte gegenüber dem Verantwortlichen wahrzunehmen. |
Recht auf Widerruf | Sie können jederzeit die einzelnen Einwilligungen wie auch alle Einwilligungen widerrufen. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an: info@ihr-immoteam-hoedl.de oder widerrufen Sie über unsere Internet-Seite www.ihr-immoteam-hoedl.de/de/0__72_1_56/formulare-widerrufsformular.html |
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde | Sie haben das Recht jederzeit eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen. |
Mögliche Folgen der Nicht-Einwilligung | Die Nichteinwilligung führt zu einem nicht zusammenkommen des Vertrages und somit dem Abbruch des vorvertraglichen Anbahnungs-verhältnisses. |